Weltspieltag
Artikel 31 – Das Recht auf Spiel, Ruhe und Freizeit
Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention besagt: Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Spielen und Erholung sind wichtig für Seele und Körper von Kindern. Durch das freie Spiel werden ihre motorischen und sozialen Fähigkeiten gestärkt, sie lernen Risiken einzuschätzen und ihre Umwelt kennen. Doch vor allem haben Kinder beim Spielen eine Menge Spaß – und das ist gesund!
Dafür setzen wir uns ein. Aus diesem Grund heißt es jährlich am 28. Mai: Spielen bis die Puste ausgeht!
Sind Sie neugierig geworden? Dann schauen Sie einfach mal auf die Internetseite des Weltspieltags. Hier finden Sie alle Informationen, eine Übersicht aller Aktionen, die Ergebnisse der Weltspieltags-Umfragen der vergangenen Jahre, Hintergründe und noch viel mehr.
