Zertifikatsverlängerung 2020 – 2022
Aufgrund der Auswirkungen der COVID19-Pandemie und den daraus resultierenden eingeschränkten Fortbildungsmöglichkeiten der dsv-jugend in den Jahren 2020 und 2021 gelten folgende Sonderregelungen zur Verlängerung der Zertifikate „Kursleitung SKS“ und „Kursleitung SL“:
Für Inhaber:innen von Zertifikaten, deren Gültigkeit 2020-2022 abgelaufen ist, besteht die Möglichkeit die Fortbildungsnachweise (15 LE) bis zum 31.06.2023 zu erbringen.
Fortbildungen bei Landesschwimmverbänden und -bezirken können ebenfalls bis zum 31.06.2023 in vollem Umfang anerkannt werden. Auch Fortbildungsmöglichkeiten anderer Bildungsanbieter können im Einzelfall nach vorheriger Prüfung im vollen Umfang anerkannt werden. Auch digitale Fortbildungsmöglichkeiten können bis zum 31.06.2023 im Umfang von bis zu 8 LE zur Verlängerung anerkannt werden. Es muss in jedem Fall ein thematischer Zusammenhang zur jeweiligen Zertifikatsausbildung vorhanden sein. Dies kann auch durch überfachliche Themen wie Inklusion, Integration, Kinderschutz, Methodik etc. gegeben sein. Nicht anerkannt werden Fortbildungen aus dem Bereich Leistungssport.
Zertifikatsverlängerung ab 2023
Ab dem 01.01.2023 wird die Gültigkeitsdauer der Zertifikate „Kursleitung SKS“ und „Kursleitung SL“ auf 4 Jahre angehoben und damit an die Gültigkeitsdauer anderer Lizenzen im DOSB-Rahmen angepasst.
Fortbildungen bei Landesschwimmverbänden und -bezirken können weiterhin in vollem Umfang anerkannt werden. Auch Fortbildungsmöglichkeiten anderer Bildungsanbieter können im Einzelfall nach vorheriger Prüfung im vollen Umfang anerkannt werden. Auch digitale Fortbildungsmöglichkeiten können weiterhin im Umfang von bis zu 8 LE zur Verlängerung anerkannt werden. Es muss in jedem Fall ein thematischer Zusammenhang zur jeweiligen Zertifikatsausbildung vorhanden sein. Dies kann auch durch überfachliche Themen wie Inklusion, Integration, Kinderschutz, Methodik etc. gegeben sein. Nicht anerkannt werden Fortbildungen aus dem Bereich Leistungssport.
Um die Qualität und Sicherheit der Angebote in der Schwimmausbildung sicherzustellen, wird ab 2023 auch bei jeder Zertifikatsverlängerung, zusätzlich zu den 15 LE Fortbildung, der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind (mind. 8 LE) und der Nachweis der Rettungsfähigkeit gemäß des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen Bronze verlangt. Beide Nachweise dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.
Um den Schutz vor Gewalt, insbesondere von Kindern und Jugendlichen sicher zu stellen, ist bei jeder Zertifikatsverlängerung der Verhaltenskodex der dsv-jugend zu unterzeichnen.
Um eine Zertifikatsverlängerung zu beantragen senden Sie bitte eine formlose E-Mail inklusive der entsprechenden Nachweise an info @ dsv-jugend.de. Zertifikate werden ab 2023 nur noch als PDF per E-Mail versendet. Sollten Sie eine gedruckte Version benötigen, geben Sie dies bitte entsprechend mit an.