Baderegeln

Dies sind die 10 einheitlich gültigen Baderegeln: (gültig seit 01.01.2024)

  • Ich gehe nur baden, wenn ich mich gut fühle.
  • Ich gehe nur baden, wenn mir bei Problemen jemand helfen kann.
  • Ich sage Bescheid, wenn ich ins Wasser gehe.
  • Ich gehe weder hungrig noch direkt nach dem Essen ins Wasser.
  • Ich kühle mich ab, bevor ich ins Wasser gehe.
  • Ich gehe nur da baden, wo es erlaubt ist. Ich springe nur da ins Wasser, wo das Wasser tief und frei ist.
  • Ich nehme Rücksicht! Ich renne nicht, schubse nicht und drücke niemanden unter Wasser.
  • Wenn ich Probleme im Wasser habe, dann rufe ich laut um Hilfe und winke mit den Armen. Ich helfe Anderen, wenn sie im Wasser Probleme haben. Ich rufe nie „Hilfe“, wenn alles in Ordnung ist.
  • Schwimmflügel, Schwimmtiere und Luftmatratze sind nicht sicher und schützen mich nicht vor dem Ertrinken.
  • Wenn ich draußen bade, gehe ich sofort aus dem Wasser, wenn es blitzt, donnert oder stark regnet. Baden bei Gewitter ist lebensgefährlich.

Wichtig dabei: Die bisherigen Regeln werden durch den neuen Katalog nicht falsch. Wer noch Urkunden oder Unterlagen hat, in denen die alten Regeln abgebildet sind, muss diese nicht ersetzen.

Kenntnis von Baderegeln bedeutet, dass die Baderegeln sinngemäß durch den Prüfling verstanden worden sind. Das Verständnis kann z.B. durch Nachfragen wie „Darf ich in einem Freibad oder See baden gehen, wenn es gewittert?“ oder „Was sollten wir immer tun, bevor wir schwimmen gehen?“ überprüft werden. Hierzu können auch die „Baderegeln“ im gemeinsamen Gespräch erarbeitet werden. Das bloße Auswendiglernen und Aufsagen der Baderegeln ist damit nicht gemeint.

In der Schwimmausbildung von Kindern hilft es die Baderegeln mithilfe von grafischen Darstellungen zu erlernen.