Über uns

Wer ist die dsv-jugend? Und was macht sie eigentlich?
Diese Fragen beantworten wir euch hier gerne!

Die Deutsche Schwimmjugend (dsv-jugend) als eigenständige Jugendorganisation des Deutschen Schwimm-Verbandes wurde 1973 ins Leben gerufen. Genau genommen ist die Deutsche Schwimmjugend jedoch die Gesamtheit aller Kinder und Jugendlichen bis 27 Jahre in allen dem Deutschen Schwimmverband angeschlossenen Vereinen und vertritt deren Belange und Interessen auf Bundesebene.

Zu unseren Aufgaben zählen dabei u.a. die Förderung des Schwimmsports von Kindern und Jugendlichen in all seinen Facetten, die Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit, die Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen und die Pflege internationaler Beziehungen. Wir machen es uns zur Aufgabe, Kinder- und Jugendarbeit im Sport und die Mitbestimmung junger Menschen zu fördern, sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zum sozialen Engagement anzuregen.

Die Organe der Deutschen Schwimmjugend sind die Länderfachkonferenz Jugend (LFKJ) und der Jugendvorstand (JV).

Die Länderfachkonferenz Jugend ist das oberste Organ der Deutschen Schwimmjugend. Sie besteht aus je einer Vertretung der Landesschwimmjugenden, dem/der Vorsitzenden der Deutschen Schwimmjugend und den Abteilungsleitungen Wettkampfsport der olympischen Sportarten oder einer Vertretung. Der Jugendvorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden der Deutschen Schwimmjugend, bis zu sieben berufenen Vorstandsmitgliedern und dem/der Jugendreferent*in.

Um die Interessen der Kinder und Jugendlichen sichtbar zu machen und jugendrelevante Themen einzubringen, sind wir im Präsidium und in verschiedenen Gremien des Deutschen Schwimm-Verbandes sowie in der Deutschen Sportjugend vertreten.

Jugendvorstand der dsv-jugend
v. l. n. r.: Uwe, Fabian, Erik, Jule, Marvin, Martin, es fehlt Sarah

Die Deutsche Schwimmjugend (dsv-jugend), die Jugendverbände der Mitglieder des Deutschen Schwimmverbandes (Landesschwimmjugenden) und die eigenständigen
Jugendabteilungen der Schwimmvereine sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII (KJHG) und leisten Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des Jugendhilfegesetzes.