Zertifikat Säuglings- und Kleinkinderschwimmen

Zertifizierte Kursleitung Säuglings- und Kleinkinderschwimmen

Die Zertifikatsausbildung „Kursleitung Säuglings- und Kleinkinderschwimmen“ verknüpft ein umfangreiches Hintergrundwissen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und bietet eine praxisorientierte Ausbildung an.

Sie richtet sich an Mitarbeitende von Schwimmvereinen und Ortsgruppen der Rettungsschwimmverbände, Kursleitungen von Schwimmschulen, Volkshochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen, Geburtshelfer:innen und Fachkräfte für Bäderbetriebe.

Die Ausbildung zur zertifizierten Kursleitung umfasst 90 Lerneinheiten, davon 60 Lerneinheiten im Blockunterricht an drei Wochenenden und 30h als Hospitation bei bereits aktiven Kursleitungen in der näheren Umgebung des Wohnortes.

Die zusätzliche theoretische und praktische Prüfung (in Form einer Lehrprobe) erfolgt in der Regel entspannt im Bad der Ausbildungsteilnehmenden mit den bereits bekannten Säuglingen oder Kleinkindern und deren Elternteilen.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Erste-Hilfe am Kind (mind. 8 LE; oder Erste Hilfe (8LE) + Zusatzkurs Erste Hilfe am Kind, Kindernotfälle etc. mind. 4 LE – der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein)
  • Rettungsfähigkeit (mind. gem. DRSA Bronze – der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein)
  • Unterzeichnung Verhaltenskodex der dsv-jugend zum Schutz vor Gewalt
  • Zahlung der Teilnahmegebühr

Hinweis: Diese Ausbildung ist keine Trainerlizenz, sondern eine eigenständige Zertifikatsausbildung.

Teilnahmegebühr: Teilnehmende unter 27 Jahre und Übungsleitungen aus dem DSV angeschlossenen Schwimmvereinen zahlen eine reduzierte Teilnahmegebühr.

Hinweis zur Anerkennung: Die dsv-jugend erkennt die Teilnahme an den Weiterbildungsseminaren der DSHS Säuglingsschwimmen, Kleinkinderschwimmen und Kinderschwimmen (alle drei in Kombination) grundsätzlich als Zulassung zur Zertifikatsprüfung zur „Kursleitung Säuglings- und Kleinkinderschwimmen“ an. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Seminare mit Praxisanteilen. Reine Online-Seminare werden nicht anerkannt.

Die notwendigen Hospitationsstunden (inkl. Beobachtungsberichte) sind auch bei externen Ausbildungen nachzuweisen.

In diesem Jahr (2023/2024) können keine externen Zertifikatsprüfungen angeboten werden.