Zertifikatsverlängerungen ab 2023

Ab dem 01.01.2023 wird die Gültigkeitsdauer der Zertifikate „Kursleitung SKS“ und „Kursleitung SL“ auf 4 Jahre angehoben und damit an die Gültigkeitsdauer anderer Lizenzen im DOSB-Rahmen angepasst. Innerhalb dieses Gültigkeitszeitraumes muss eine Fortbildung im Umfang von 15 LE besucht werden.

Fortbildungen bei Landesschwimmverbänden und -bezirken können in vollem Umfang anerkannt werden. Auch Fortbildungsmöglichkeiten anderer Bildungsanbieter können im Einzelfall nach vorheriger Prüfung im vollen Umfang anerkannt werden. Auch digitale Fortbildungsmöglichkeiten können weiterhin im Umfang von bis zu 15 LE zur Verlängerung anerkannt werden. Es muss in jedem Fall ein thematischer Zusammenhang zur jeweiligen Zertifikatsausbildung vorhanden sein. Dies kann auch durch überfachliche Themen wie Inklusion, Integration, Kinderschutz, Methodik etc. gegeben sein.

Nicht anerkannt werden Fortbildungen aus dem Bereich Leistungssport, Aquafitness oder inhaltsgleiche Ausbildungen zum jeweiligen Zertifikat.

Um die Qualität und Sicherheit der Angebote in der Schwimmausbildung sicherzustellen, wird ab 2023 auch bei jeder Zertifikatsverlängerung, zusätzlich zu den 15 LE Fortbildung, der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (am Kind (mind. 8 LE)) und der Nachweis der Rettungsfähigkeit gemäß des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen Bronze verlangt. Beide Nachweise dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.

Um den Schutz vor Gewalt, insbesondere von Kindern und Jugendlichen sicher zu stellen, ist bei jeder Zertifikatsverlängerung der Verhaltenskodex der dsv-jugend zu unterzeichnen.

Um eine Zertifikatsverlängerung zu beantragen, senden Sie bitte eine formlose E-Mail inklusive der entsprechenden vollständigen Nachweise (als PDF) an info @ dsv-jugend.de. Neue Zertifikate werden ab 2023 nur noch als PDF per E-Mail versendet. Sollten Sie eine gedruckte Version benötigen, geben Sie dies bitte entsprechend mit an.