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10 einheitliche Baderegeln für die Abzeichenabnahme

Die Anzahl der Verhaltensregeln, Hinweise und Empfehlungen für das Schwimmen in unterschiedlichen Situationen wie im Hallenbad, im Freibad, im See oder im Meer, ist vielfältig. Der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) hat sich jetzt auf 10 Regeln geeinigt, die im Rahmen der Schwimmabzeichen-Abnahme relevant sind.

Somit wurde zum ersten Mal sichergestellt, dass auch die Prüfungsinhalte, was die sogenannten „Baderegeln“ angeht, bundesweit einheitlich sind. Dabei war die Formulierung in kindgerechter Sprache erklärtes Ziel.

Dies sind die nun einheitlich gültigen Baderegeln:

  • Ich gehe nur baden, wenn ich mich gut fühle.
  • Ich gehe nur baden, wenn mir bei Problemen jemand helfen kann.
  • Wenn ich Probleme im Wasser habe, dann rufe ich laut um Hilfe und winke mit den Armen. Ich helfe Anderen, wenn sie im Wasser Probleme haben. Ich rufe nie „Hilfe“, wenn alles in Ordnung ist.
  • Ich sage Bescheid, wenn ich ins Wasser gehe.
  • Ich gehe weder hungrig noch direkt nach dem Essen ins Wasser.
  • Ich kühle mich ab, bevor ich ins Wasser gehe.
  • Ich gehe nur da baden, wo es erlaubt ist. Ich springe nur da ins Wasser, wo das Wasser tief und frei ist.
  • Ich nehme Rücksicht! Ich renne nicht, schubse nicht und drücke niemanden unter Wasser.
  • Schwimmflügel, Schwimmtiere und Luftmatratze sind nicht sicher und schützen mich nicht vor dem Ertrinken.
  • Wenn ich draußen bade, gehe ich sofort aus dem Wasser, wenn es blitzt, donnert oder stark regnet. Baden bei Gewitter ist lebensgefährlich.

Wichtig dabei: Die bisherigen Regeln werden durch den neuen Katalog nicht falsch. Wer noch Urkunden oder Unterlagen hat, in denen die alten Regeln abgebildet sind, muss diese nicht ersetzen.

Kenntnis von Baderegeln bedeutet, dass die Baderegeln sinngemäß durch den Prüfling verstanden worden sind. Das Verständnis kann z.B. durch Nachfragen wie „Darf ich in einem Freibad oder See baden gehen, wenn es gewittert?“ oder „Was sollten wir immer tun, bevor wir schwimmen gehen?“ überprüft werden. Hierzu können auch die „Baderegeln“ im gemeinsamen Gespräch erarbeitet werden. Das bloße Auswendiglernen und Aufsagen der Baderegeln ist damit nicht gemeint.

Über den BFS:

Der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) ist ein Zusammenschluss von Verbänden, die in der Schwimmausbildung aktiv sind. Hervorgegangen ist der BFS aus den so genannten befreundeten Verbänden, die seit 1977/78 zusammen mit der Kultusministerkonferenz die Prüfungsbedingungen (Deutsche Prüfungsordnung) für die Schwimmabzeichen (heute: Seepferdchen, Deutsche Schwimmabzeichen) festlegen.

Ziel des BFS ist es, die Breitenausbildung im Schwimmen in Deutschland zu fördern, die Einheitlichkeit der Aus- und Fortbildung im Schwimmen innerhalb der Mitgliedsverbände sicherzustellen, die Anerkennung und Befolgung der Prüfungsordnung auch durch andere Organisationen und Institutionen anzuregen und zu fördern sowie zu gewährleisten, dass nur die gemeinsam vereinbarten Abzeichen und Urkunden verwendet werden.

Mitgliedsverbände des BFS sind neben dem Deutschen Schwimm-Verband (DSV) der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister (BDS), die Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft (DLRG), die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuz (DRK) sowie der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST).

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