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Einberufung Länderfachkonferenz Jugend

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Einberufung der Länderfachkonferenz Jugend

Hiermit lade ich gemäß §10 (2) der Jugendordnung der Deutschen Schwimmjugend frist- und formgerecht zu einer Länderfachkonferenz Jugend ein. Eingeladen sind die Jugendorganisationen der Landesschwimmverbände sowie die Abteilungsleitungen der olympischen Sportarten im DSV.

Die Länderfachkonferenz findet als digitale Sitzung am Donnerstag, 14.03.2024 per TEAMS statt.

Gemäß §12 der Jugendordnung der Deutschen Schwimmjugend bedürfen Anträge der Textform und der Begründung. Sie müssen 6 Wochen vor Beginn der Sitzung dem Vorsitzenden der Deutschen Schwimmjugend zugehen. Die Eingangsfrist endet damit am 01.02.2024. Antragsberechtigt sind die Mitglieder der Länderfachkonferenz.

Weitere Informationen, die Tagesordnung und ggf. vorliegende Anträge folgen mit der genauen Einladung zu einem späteren Zeitpunkt.

Uwe Hermann

Vorsitzender

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