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Einberufung der Länderfachkonferenz Jugend

Hiermit lädt die dsv-jugend gemäß §9 (2) der Jugendordnung der Deutschen Schwimmjugend frist- und formgerecht zur Länderfachkonferenz Jugend ein.

Die Sitzung findet am 06.11.2021 statt. Beginn der Sitzung ist um 11:00 Uhr.

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona-Pandemie wird die Versammlung digital durchgeführt. Der Einwahllink zur Videokonferenz wird mit der Einladung versendet.

Gemäß §11 der Jugendordnung der Deutschen Schwimmjugend bedürfen Anträge der Textform und der Begründung. Sie müssen 6 Wochen vor Beginn der Sitzung dem Vorsitzenden der Deutschen Schwimmjugend zugehen. Die Eingangsfrist endet damit am 24.09.2021. Antragsberechtigt sind die Landesschwimmjugenden und der Jugendvorstand.  

Tagesordnung und ggf. vorliegende Anträge folgen mit der genauen Einladung an die Mitglieder der Länderfachkonferenz Jugend zu einem späteren Zeitpunkt.

Mit sportlichen Grüßen

Uwe Hermann (Vorsitzender)

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